

Alle Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßig monatlich oder vierteljährlich schriftliche Erklärungen einzureichen.
Unternehmen sind verpflichtet, ihre Einkünfte, Ausgaben, Löhne und Versicherungsbeiträge ihrer Mitarbeiter sowie Mietzahlungen regelmäßig schriftlich anzugeben.
Unternehmen sind für die Höhe der Steuer in ihrer Steuererklärung verantwortlich. Eine Quellensteuererklärung ist eine Art von Erklärung. Wenn Sie erfahren möchten, was eine Quellensteuererklärung ist und wann und wer sie einreichen muss, sind Sie hier richtig.
Eine Quellensteuererklärung ist die schriftliche Erklärung der Steuerbeträge, einschließlich der Lohnsteuersätze, der Mietsteuer und der Quellensteuer für Selbstständige, gegenüber dem zuständigen Finanzamt.
Gemäß Artikel 84 des Einkommensteuergesetzes dient die Quellensteuererklärung der gemeinsamen Meldung der von Arbeitgebern oder anderen Personen, die einen Steuerabzug vornehmen, einbehaltenen Steuern zusammen mit ihren Besteuerungsgrundlagen an das Finanzamt. Mit anderen Worten: Arbeitgeber, nicht Arbeitnehmer, sind für die Quellensteuererklärung verantwortlich. Arbeitgeber sind auch für die Höhe der fälligen Steuer verantwortlich.
Die Abgabefristen für die Quellensteuererklärung sind monatlich oder vierteljährlich. Dieser Unterschied hängt von den Angaben des Arbeitgebers ab.
Beschäftigt ein Unternehmen keine Arbeitnehmer, wird die Quellensteuererklärung vierteljährlich abgegeben, d. h. die Miet- und Selbstständigkeitssteuersätze werden alle drei Monate gemeinsam gemeldet. Beschäftigt ein Unternehmen jedoch Arbeitnehmer, müssen die Arbeitnehmer-, Miet- und Selbstständigkeitssteuersätze monatlich gemeldet werden.
Monatliche Quellensteuererklärungen müssen bis zum 26. eines jeden Monats eingereicht werden. Vierteljährliche Erklärungen müssen bis zum 26. des letzten Monats eines jeden Quartals eingereicht werden.
Quellensteuererklärungen werden von Mitarbeitern der zuständigen Buchhaltungsabteilung des Unternehmens oder vom Finanzberater des Unternehmens auf Grundlage der Unternehmensinformationen erstellt.
Für jeden in der Quellensteuererklärung anzugebenden Posten gibt es unterschiedliche Codes. Die Quellensteuersätze werden separat berechnet und erfasst. Diese Codes variieren je nach Gehalt des Mitarbeiters. So werden beispielsweise Mindestlohnempfänger typischerweise mit Code 011 erfasst, während Löhne über dem Mindestlohn mit Code 012 erfasst werden.
Die folgenden Codes werden üblicherweise bei der Erstellung einer Quellensteuererklärung verwendet:
011 Mindestlohnempfänger
012 Sonstige Arbeitnehmer
013 Abfindungszahlungen
014 Pflegegeld
015 Kündigungsgeld
021 Zahlungen nach Artikel 18
022 Sonstige Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
041 Zahlungen für die Miete von Waren und Rechten nach Artikel 70
Es gibt viele solcher Codes. Der Ersteller der Erklärung wählt den passenden Code basierend auf den vom Unternehmen zu meldenden Informationen aus. Es ist sehr wichtig, die Erklärungen regelmäßig und kontrolliert einzureichen.