Was beinhalten die TÜBİTAK-Startup-Förderprogramme?

Was beinhalten die TÜBİTAK-Startup-Förderprogramme?

 

 TÜBİTAK bietet in der Türkei verschiedene Unterstützungsmechanismen für Unternehmer, Industrieunternehmen und Personen mit innovativen Ideen an, um Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten zu fördern.

 Das Hauptziel dieser Förderungen ist es, die Entwicklung technologieorientierter Projekte zu unterstützen, innovative Geschäftsideen zu fördern und die Kommerzialisierung von Startups zu beschleunigen.

 Die Programme beschränken sich nicht nur auf finanzielle Unterstützung.

 Sie umfassen auch Mentoring, Schulungen und technische Infrastrukturunterstützung.

 Durch diese Struktur werden Projekte von der Ideenphase bis zur Unternehmensgründung begleitet.

 Darüber hinaus sind diese Programme ein wichtiger Bestandteil der „Nationalen Technologieinitiative“ der Türkei.

 Die richtige Programmauswahl und eine bewusste Antragstellung sind entscheidend für die Nachhaltigkeit der Projekte.

 

Wichtige TÜBİTAK-Förderprogramme

 

 1812 BİGG INVESTMENT (investitionsbasierte Startup-Förderung)

 1501, 1507 und 1707 F&E-Programme

 Steuervergünstigungen und Förderanreize für unterstützte Startups

 

Was ist das BİGG 1812 Investitionsprogramm?

 

 Das BİGG 1812 Programm ist ein staatlicher Fördermechanismus zur Umsetzung innovativer und technologieorientierter Geschäftsideen.

 Im Rahmen des Programms erhalten Gründer, die ihre Idee validiert haben, aber nicht über ausreichende Finanzierung verfügen, Investitions-, Schulungs- und Mentoring-Unterstützung.

 Dadurch werden qualifizierte Startups in das Ökosystem integriert und neue Arbeitsplätze geschaffen.

 

Was ist das Technology Readiness Level (TRL)?

 

 Vor der Antragstellung müssen Unternehmer den Technologiereifegrad ihres Projekts bestimmen.

 Diese Bewertung erfolgt über einen von TÜBİTAK bereitgestellten Fragebogen.

 Für die Bewerbung ist mindestens Level 3 erforderlich, der optimale Bereich liegt zwischen Level 3 und 6.

 

Bewerbungsprozess und Auswahl der Durchführungseinrichtungen

 

 Unternehmer beginnen den Bewerbungsprozess durch die Auswahl einer von TÜBİTAK autorisierten Durchführungseinrichtung.

 Die Bewerbung erfolgt nicht direkt bei TÜBİTAK, sondern über diese Organisationen.

 Anschließend erfolgt die Registrierung im PRODIS-System und die Bewerbung für das entsprechende Beschleunigungsprogramm.

 Projekte werden nach Innovationsgrad, Teamstruktur und F&E-Potenzial bewertet.

 Die Ergebnisse werden den Bewerbern per E-Mail mitgeteilt.

 

Beschleunigungs- und Schulungsphase

 

 Projekte mit positiver Bewertung werden in das Beschleunigungsprogramm aufgenommen.

 In dieser Phase werden Schulungen zu Geschäftsmodellentwicklung, Marktanalyse und Finanzplanung durchgeführt.

 Zusätzlich wird Mentoring bereitgestellt, um die Geschäftsidee weiterzuentwickeln und auf Investitionen vorzubereiten.

 

Zweite Phase und TÜBİTAK-Antrag

 

 Nach Abschluss der Schulungen werden die Projekte von einer Jury bewertet.

 Erfolgreiche Projekte werden an TÜBİTAK weitergeleitet und treten in die offizielle Antragsphase ein.

 Auch in dieser Phase wird technische Unterstützung fortgesetzt.

 

Panel-Bewertungsprozess

 

 TÜBİTAK-Expertengremien bewerten die Projekte detailliert.

 Unternehmer präsentieren ihre Projekte in einer kurzen Präsentation.

 Diese besteht in der Regel aus 5 Minuten Präsentation und 5 Minuten Fragen und Antworten.

 Die Ergebnisse werden offiziell veröffentlicht und der Prozess abgeschlossen.

 

Wer kann sich bewerben?

 

 Bewerber müssen bestimmte Kriterien erfüllen.

 Es muss eine technologie- und innovationsorientierte Geschäftsidee vorhanden sein.

 Der Bewerber muss mindestens 18 Jahre alt sein.

 Es muss ein Studium oder Abschluss an einer Universität vorliegen.

 Es darf keine frühere Teilnahme an ähnlichen Förderprogrammen gegeben haben.

 Zum Zeitpunkt der Bewerbung darf keine Unternehmensbeteiligung bestehen.

 Jeder Bewerber kann nur ein Projekt einreichen.

 

Studien- und Beteiligungsstatus

 

 Ein Studienabschluss ist keine Voraussetzung für die Teilnahme.

 Auch Studierende können sich bewerben.

 Personen mit Unternehmensbeteiligung zum Zeitpunkt der Bewerbung sind jedoch ausgeschlossen.

 Personen, die ihre Beteiligung vor der Bewerbung beendet haben, können teilnehmen, wenn sie die übrigen Bedingungen erfüllen.

 

Förderbetrag und Investitionsmodell 2026

 

 Das BİGG INVESTMENT Modell basiert auf Investitionen statt Zuschüssen.

 Für das Jahr 2026 beträgt die maximale Fördersumme 1.350.000 TL.

 Im Gegenzug erhält TÜBİTAK einen kleinen Anteil am Unternehmen.

 Dieser liegt in der Regel bei etwa 3%.

 In bestimmten Sektoren können höhere Investitionen möglich sein.

 Ein wesentlicher Vorteil ist, dass keine Rückzahlungspflicht für Unternehmer besteht.

 

Förderfähige Ausgaben

 

 Ausrüstung und Software werden unterstützt.

 Personalkosten können übernommen werden.

 Beratungsleistungen sind förderfähig.

 Auch Prototypentwicklungskosten werden unterstützt.

 

Nicht förderfähige Ausgaben

 

 Steuern und Mehrwertsteuer werden nicht abgedeckt.

 Miet- und Betriebskosten sind ausgeschlossen.

 Marketing- und Werbekosten werden nicht unterstützt.

 Büroausstattung und Mitarbeiternebenleistungen sind nicht enthalten.

 

Programmphasen

 

 In der ersten Phase wird der Geschäftsplan entwickelt.

 In der zweiten Phase erfolgt die Unternehmensgründung.

 In der letzten Phase werden F&E-Aktivitäten und Kommerzialisierung vorangetrieben.

 

TEYDEB F&E-Programme

 

 Programm 1501 richtet sich an große F&E-Projekte.

 Programm 1507 unterstützt Unternehmen, die neu im F&E-Bereich sind.

 Programm 1707 fördert auftragsbasierte F&E-Projekte.

 Programm 1812 unterstützt Unternehmensgründung und Unternehmertum.

 

Unterschied zwischen 1501 und 1507

 

 1501 richtet sich an erfahrene Unternehmen.

 1507 ist für Unternehmen gedacht, die neu im F&E-Bereich sind.

 1507 bietet eine höhere Förderquote und stärkere Anreize.

 

Steuerliche Vorteile und Anreize

 

 Geförderte Unternehmen können von steuerlichen Vorteilen profitieren.

 Zuschüsse sind steuerfrei.

 Es können Einkommenssteuervergünstigungen für Personal gelten.

 Sozialversicherungszuschüsse sind möglich.

 In Technoparks gelten zusätzliche Steuervergünstigungen.

 Auch Mehrwertsteuer- und Zollbefreiungen für Ausrüstung und Software sind möglich.


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